Der Prozess um Madame Bovary

Nach Erscheinen seines Romans Madame Bovary wurde Gustave Flaubert der Prozess gemacht, und zwar wegen Beleidigung des Anstands und Verstoßes gegen die öffentliche Moral.

Der Staatsanwalt fand den Roman nichts weniger als pornografisch, worauf der Verteidiger konterte, dass Flaubert aus einem ganz bestimmten Grund das Laster in solchem Maße dargestellt habe: damit die Tugend umso stärker hervortrete.

Wie auch immer, jedenfalls wurde Flaubert am Ende freigesprochen. Näheres dazu findet sich bei Ludwig Marcuse (Obszön. Geschichte einer Entrüstung. München: Paul List 1962).